AGB SCHWIMMSCHULE PINGAswim
1. GELTUNGSBEREICH Nachstehende Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die im Rahmen des Kursunterrichtes der Schwimmschule PINGAswim (im folgenden abgekürzt "SSP" genannt) von den dafür eingesetzten Schwimmlehrern und Kursleitern erbracht werden. Als Vertragspartner (im folgenden "VP" genannt) gelten alle geschäftsfähigen Personen, die sich mündlich, schriftlich, per FAX, telefonisch oder elektronisch (per E-Mail oder Internet) zu Kursen der SSP angemeldet haben.
Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten diese dem VP bekannt gegebenen AGBs der SSP. Der VP stimmt zu, dass im Fall der Verwendung von AGBs durch ihn im Zweifel von den Bedingungen der SSP auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des VPs unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen von der SSP gelten insofern nie als Zustimmung zu den Bedingungen des VPs.
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderung, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Ein Widerruf der AGBs durch den VP kann nur schriftlich und vor Kursantritt erfolgen. Erfolgt kein schriftlicher Widerruf gelten die AGBs von der SSP als akzeptiert. Ein schriftlicher Widerruf der AGBs ist gleichzusetzen mit einer Abmeldung des VPs aus den schon gebuchten Dienstleistungsangeboten der SSP, da eine Kursteilnahme ausschließlich unter Akzeptierung der AGBs der SSP möglich ist. Eventuell davon betroffene Stornoforderungen der SSP gegenüber dem VP entfallen dadurch nicht. Die AGBs der SSP liegen sowohl in Büroräumlichkeiten der Schwimmschule zur Einsichtnahme bereit bzw. können auf der Homepage der SSP jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.
2. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort der gewerblichen Niederlassung des Dienstleisters A-3492 Etsdorf. Sollte eine der Geschäftsbedingungen ungültig sein, so gelten die anderen trotzdem weiterhin.
3. AN- und ABMELDUNGEN
Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zu einem terminisierten Kurs verbindlich, da zu jedem Kurs nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen werden können. Abmeldungen können nur bis zu 5 Werktagen VOR Kursbeginn entgegengenommen werden, und müssen schriftlich erfolgen (Mail direkt an office@meinkindschwimmt.at) Abmeldungen, die später erfolgen, werden mit 2 Einheiten des Kurspreises belastet. Für Abmeldungen die gar nicht oder nach Kursbeginn erfolgen wird die ganze Kursgebühr fällig gestellt. Ein Wechsel des Schwimmlehrers/Schwimmlehrerin berechtigt nicht zur Vertragsauflösung.
4. PREISGESTALTUNG und Kursgebühr
Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer aber exklusive Eintritt soweit nicht anders angeführt. Die Kursgebühr muss 5 Tage vor Kursbeginn überwiesen sein, oder falls anders vereinbart am 1. Kurstag bei dem/der Trainer/in im Bad in BAR bezahlt werden. Wird nicht überwiesen behält sich SSP das Recht vor, den bereits reservierten Kursplatz anderweitig zu vergeben und die entstandenen Kosten, 2 Einheiten des Kurses, dem VP in Rechnung zu stellen.
5. KULANZREGELUNG FÜR VERSÄUMTE STUNDEN
Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird grundsätzlich keine Kursgebühr zurückerstattet. Versäumte Unterrichtseinheiten können nicht rückerstattet oder gutgeschrieben werden. Werden aus triftigen Gründen wie z.B. Unfall, Krankheit (ärztliche Bestätigung erforderlich) 50 % oder mehr Einheiten eines Kurses versäumt, so wird eine Gutschrift über eine 50%-ige Ermäßigung auf einen gleichen Kurs ausgestellt. Diese Gutschrift kann nicht in bar abgelöst werden und verfällt nach 6 Monaten!
Diese Möglichkeit der Risikoteilung besteht nur nach telefonischer Rücksprache bei der SSP. Außerdem obliegt der SSP die Entscheidung den Kulanzweg einzuschlagen. Der/Die Schwimmlehrer/in führt nach bestem Wissen und Gewissen Aufzeichnungen über die Anwesenheit der Schwimmschüler. Im Zweifelsfall sind die Aufzeichnungen des/der Schwimmlehrers/in gültig.
Die SSP ist nicht verpflichtet, bei Nichterscheinen des Kursteilnehmers zu den gebuchten Kursen die Kursgebühr zurückzuerstatten. Bei nachgewiesener Erkrankung über die gesamte Kursdauer vor Beginn oder der 1. oder 2. Stunde (z.B. durch ärztliches Attest) erhält der Kursteilnehmer eine Gutschrift für einen folgenden Kurs, je nach Verfügbarkeit durch SSP. Die Gutschriften können nicht bar abgelöst werden. Ebenso verfallen diese nach 6 Monaten, wenn sie bis dahin nicht in Anspruch genommen wurden. Ein Anspruch auf Nachholen versäumter Stunden besteht nicht. Gutscheine sind an andere übertragbar. Das ist möglich.
Wurde ein Ersatztermin vergeben, dieser aber nicht wahrgenommen, gilt dieser als eingelöst und es kann kein neuer Termin vereinbart werden.
6. PRIVATSTUNDEN Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zu einem terminisierten Kurs verbindlich. Abmeldungen können nur bis zu 3 Werktagen VOR Kursbeginn entgegengenommen werden. Abmeldungen, die später erfolgen, werden mit einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe der ersten Kursstunde belastet. Für Abmeldungen die gar nicht oder nach Kursbeginn erfolgen wird die ganze Kursgebühr fällig gestellt.
Kann eine Einheit wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden, so ist am Vortag bis 18:00 per SMS eine Absage zu senden, ansonsten wird die gesamte Stunde verrechnet. Bei rechtzeitiger Abmeldung ist dies Kostenfrei und ein Ersatztermin wird in Absprache mit der SSP vereinbart.
7. GESUNDHEIT Grundsätzlich müssen Kinder zur Teilnahme am Schwimmunterricht gesund sein. Das heißt u. a. es dürfen keine schweren Erkrankungen, Erkältungen, Organschäden, Infektionen oder ansteckende Krankheiten vorliegen. Die Eltern bestätigen dies mit Anmeldung des Kindes.
Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wird von der Schwimmschule nicht verlangt. Allerdings wird eine ärztliche Untersuchung im Hinblick auf die Teilnahme des Kindes am Schwimmunterricht dringend empfohlen.
8. VERHALTEN im BAD Die Hausordnung des jeweiligen Schwimmbades ist zu beachten. Das Schwimmbad darf nur in Anwesenheit der Kursleitung betreten werden. Den Weisungen des Personals des Schwimmbades sowie den Weisungen von Mitarbeitern der SSP ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Disziplin, die Kursordnung bzw. die Hausordnung der jeweiligen Einrichtung kann ein/e Schwimmschüler/in von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Falle werden keine Kosten zurückerstat
9. HAFTUNG und AUFSICHTSPFLICHT Die Aufsichtspflicht während der Kursdauer obliegt den Eltern/Bezugspersonen für die Dauer des gesamten Kurses, sowie davor und danach. Ausgenommen sind Kurse die ohne Eltern/Bezugspersonen durchgeführt werden, in diesem Fall erstreckt sich die Aufsichtspflicht des/der Schwimmlehrers/in ausschließlich auf die Kurszeit. Vor Schwimmkursbeginn und nach Schwimmkursende kann die SSP keine Verantwortung für die Schwimmschüler übernehmen. Die Eltern werden per Mail über die Kurszeiten und Aufsichtszeiten der Schwimmlehrer/innen in Kenntnis gesetzt. Außerhalb der Kurszeiten sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Wenn zu spät gekommene Schwimmschüler ohne Aufsicht zu ihrer Schwimmgruppe geschickt werden, kann im Falle eines Unfalls während des Weges zur Gruppe die SSP ebenfalls nicht zur Verantwortung herangezogen werden. In diesem Fall sind ebenfalls die Begleitpersonen für die Folgen verantwortlich. Für erwachsene Teilnehmer kann auch während der Kurszeit keine Haftung übernommen werden. Jegliche dem Kursteilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigten bekannten Beeinträchtigungen, welche eine Gefährdung des Kursteilnehmers darstellen könnten, müssen gemeldet werden (z. B. Epilepsie, Ohrenerkrankungen, Diabetes...), ansonsten ist die SSA auch während der Kurszeit haftungsfrei! Die sportliche Betätigung erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Psychische und physische Beeinträchtigungen, welche eine Selbstgefährdung oder eine Gefährdung anderer Kursteilnehmer/innen darstellen können, müssen gemeldet werden. Der/die Kursteilnehmer/in bzw. dessen Erziehungsberechtigter erklärt mit seiner Unterschrift, dass der/die Schwimmschüler/in gesundheitlich für den Schwimmunterricht geeignet ist. Die SSP ist durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese tritt bei grob fahrlässigem Handeln der Veranstalter während der Kurszeit in Kraft. Für erwachsene Teilnehmer kann auch während der Kurszeit keine Haftung übernommen werden. Für die Kinder besteht während der Aufsichtspflicht der Schwimmschule Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung der Schwimmschule. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Verlust oder Beschädigung von Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen des Kindes, insbesondere Schmuck, Brille, Spielzeug etc. Den Eltern wird empfohlen, ihrem Kind keine wertvollen Dinge während des Besuchs der Schwimmschule zu überlassen und alles zu beschriften. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eltern und Begleitpersonen nutzen das Schwimmbad auf eigene Gefahr.
10. KURSTERMINE Im Fall einer Verhinderung der SSP, die Kursstunde durchzuführen (z. B. technische Defekte, Bäderschließungen, Krankheit oder andere zwingende, nicht vorhersehbare Ereignisse) kann der VP keine Ersatzansprüche stellen. Die Kursstunde wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der SSP steht es jederzeit frei, einen Kursleiter ohne Vorankündigung auszutauschen.
Die SSP behält sich das Recht vor, Schwimmkurse aus organisatorischen oder wirtschaft-lichen Gründen zusammenzulegen (Mindestteilnehmerzahl) oder abzusagen. Unsere Internetseite informiert über aktuelle Kurstermine oder Terminänderungen zur Sicherheit immer dort nachschauen! Änderungen oder eventuelle Ausfälle von Terminen durch den Kursanbieter behält sich die SSP vor. Die entfallenen Termine werden durch die von der SSP angebotenen Ersatzterminen kompensiert.
Pandemiebedingte Kursabsagen aufgrund Bäderschließungen, werden weitergeführt, sobald es die Situation erlaubt. Für Bäderschließungen kann SSP keine Haftung übernehmen.
11. CORONA INFORMATION
Bei Bäderschließungen werden die Kurse nach den Schließungen weitergeführt.
Die Informationsbeschaffung über die aktuell geltenden Corona/-Zutrittsregeln im jeweiligen Bad, sowie deren Einhaltung sind SELBSTÄNDIG durchzuführen, und nicht Angelegenheit von PINGAswim. Wegen Nichterfüllung der Zutrittsregeln verpasste Kurse berechtigen zu keinerlei Ansprüchen gegenüber PINGAswim, auch nicht die Nachholung derselben.
12. DATENSCHUTZ Die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz personenbezogener Daten ist für uns selbstverständlich. Alle von den Kursteilnehmern angegebenen Daten werden bis auf Widerruf zur schriftlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme, Kursabwicklung sowie Beratung gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
13. MEDIEN Der SSP stehen alle Urheber-Nutzungsrechte an Foto-, Film- und Videoaufnahmen zu, die in ihrem Auftrag während des Unterrichts hergestellt werden. Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Kursleitung gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden. Die SSP behält sich vor, Fotos ihrer Kurse und der Teilnehmer auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Die veröffentlichten Fotos können natürlich auf Wunsch per Brief oder Mail, ohne Angabe von Gründen, durch Angabe des Namens und der Fotonummer jederzeit von der Homepage wieder entfernt werden. Der Betreiber der Homepage ist bestrebt dies schnellst möglichst zu erledigen.
14. GUTSCHEINE der SSP
a) Erworbene Wertgutscheine haben 5 Jahre nach Erstellungsdatum Gültigkeit.
b) Erworbene Kurs(Stunden)Gutscheine haben 2 Jahre nach Erstellungsdatum Gültigkeit.
b) Gutscheine haben ausschließlich Gültigkeit nach Bezahlung des Gutscheins und können auf Dritte übertragen werden.
c) Keine Bargeldauszahlung des Gutscheins möglich. Gutscheine können in Absprache mit der SSP eingelöst werden.
15. URHEBERRRECHT Die von uns gelehrten Schwimmübungen, Wasserspiele und der Unterrichtsaufbau sind ausschließlich für die persönliche Weiterbildung bestimmt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training – ist untersagt und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.
16. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.